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Freistellungsauftrag bei Kapitalerträgen
Banken ziehen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ein. Mit einem Freistellungsauftrag kann man den Abzug von Abgeltungssteuer aber unterbinden.
Beschreibung
Alle Banken müssen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einziehen und an das Finanzamt abführen. Wenn man verhindern will, dass die Bank Abgeltungssteuer einzieht, muss man bei der Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Dieser Freistellungsauftrag kann sich bei Alleinstehenden auf maximal 801 Euro belaufen. Es gibt auch die Möglichkeit, diesen Maximalbetrag auf mehrere Freistellungsaufträge zu verteilen, falls man Geld bei verschiedenen Banken angelegt hat.